Was ist BuT?
Das Bildungs- und Teilhabepaket sind Leistungen, die im Rahmen der Sozialhilfe für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche vom Staat erbracht werden. Durch die Leistungen soll die Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das bedeutet für uns, dass wir Ihnen im Falle eines erfolgreich gestellten Antrags umfangreich kostenlose Nachhilfe für Ihre Kinder anbieten können.
Kann ich einen BuT-Antrag stellen?
Wenn Sie als Elternteil oder Erziehungsberechtigte staatliche Sozialleistungen jedweder Art erhalten, können Sie einen BuT-Antrag stellen.
Dazu gehören:
- Wohngeld
- ALG 1 (Versicherungsleistung)
- ALG 2 (Hartz IV)
- Kindergeldzuschlag.
Wie stelle ich einen BuT-Antrag?
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbart haben, stellen wir gemeinsam den Antrag zusammen.
Die Erstellung eines Antrags besteht aus drei Schritten:
Schritt 1: Das Ausfüllen der drei Formulare & die Kopie von zwei Dokumenten
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Zusatzfragebogen Lernförderung
- Bestätigung der Schule zum Antrag
- Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheides
(Info: Die Bestätigung der Schule kann nur von der Schule ausgefüllt werden)
Schritt 2: Die Abgabe des BuT-Antrags
Sind alle drei Formulare vollständig und korrekt ausgefüllt, werden wir diesen Antrag beim Jugendamt einreichen. Sie erhalten im Laufe einer Woche einen Bewilligungsbescheid. Diesen unterschreiben Sie und bringen ihn umgehend zu uns ins Büro. Wir geben für Sie den Bewilligungsbescheid unterschrieben und gestempelt beim Jugendamt ab.
Schritt 3: Der Nachhilfestart für Ihr Kind/Ihre Kinder
Wir erhalten im Laufe einer weiteren Woche eine Bestätigung vom Jugendamt in Form einer Kostenübernahme. Sie werden kontaktiert und die kostenlose Nachhilfe für kann starten.